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Wie kann ein schuldlos Unfallbeteiligter seine Unschuld auch dann beweisen,
wenn es keine Zeugen gibt, oder Aussage gegen Aussage steht, oder
vorhandene Zeugen den Unfallablauf nicht objektiv wiedergeben?
Hier gibt es alle Infos zur EAS-Unfallkamera
__________________ Viele Grüße,
Manfred
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