Freie Fahrt.. |
Torsten unregistriert
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....für Transporter die als LKW zugelassen sind. Bisher fielen sie unter das Sonntagsfahrverbot , wenn sie einen Anhänger zogen.
Nun haben sie in vielen Bundesländern freie Fahrt.Bedingung: Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen
und Anhänger oder Ladung müssen Sport und Freizeitzwecken dienen ...Warum ist das nicht wieder Bundesweit einheitlich fragt
man sich .....( Quelle OLDTIMER MARKT 8/ 2008 )
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28.08.2008 11:04 |
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