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Zum Ende der Seite springen §29 Übermäßige Straßenbenutzung
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 §29 Übermäßige Straßenbenutzung Manfred Placzek 05.09.2011 10:34
 RE: §29 Übermäßige Straßenbenutzung Manfred Placzek 07.09.2011 12:28
 RE: §29 Übermäßige Straßenbenutzung Dirk O. 05.09.2011 20:29

Autor
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Manfred Placzek
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Dabei seit: 17.02.2006
Beiträge: 6.003

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Obwohl wir alle mit jedem Liter Kraftstoff vom Staat reichlich zur Kasse gebeten werden, dazu auch noch für jeden kubikzentimeter unserer Fahrzeuge Steuren zahlen, langt dass alles unserer Behörde noch nicht.

So wird der Porsche Klassik Herbstparcours als rein touristische Ausfahrt mit weiteren Auflagen und Steuerbelastungen und Vorgaben aus dem Rallyesport von den Landesbehörden angezapft

Zitat:
§29 Übermäßige Straßenbenutzung
2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.


Dieses bedeutet im Einzelnen: Eine Veranstaltungsversicherung die besonders Schäden (3 Mio.) durch 3. Unbeteiligte abdeckt muss abgeschlossen werden, diese wird von der Behörde mit dem Rallye-Sport gleichgesetzt, warum ?

Wir alle haben selbst eine umfangreiche Versicherung für unsere Fahrzeuge nach STVO, diese langt aber in diesem Falle einer touristischen Ausfahrt aber der Landesbehörde nicht.

Jeder öffentliche Platz den wir befahren, benötigt eine kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis, in diesem Jahr befahren wir insgesamt 3 Plätze!

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr überwacht dieses alles. So muss dazu ein umfagreicher kostenpflichtiger Antrag entsprechend, §29 Übermäßige Straßenbenutzung, gestellt werden.

Dieser Antrag beinhaltet in diesem Jahr insgesamt 10 A4-Seiten, also das Format einer Einkommensteuererklärung. Daraus egeben sich die Gebührensätze die an das Land über den Porsche Klassik-Stammtisch abzuführen sind.

In diesem Jahr gibt es aber noch eine Steigerung mit dem Landkreis Northeim, diesen müssen wir leider duchfahren um nach Einbeck und nach Bad Gandersheim zu kommen. Der Landkreis Northeim, also ein Kreis im Land Niedersachsen, will nochmals nach §29 Übermäßige Straßenbenutzung Geld haben. Nach aktueller Aussagen der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, ist dieser Landkreis wohl der einzige in Niedersachsen (Bundesweit?), der derartiges fordert.

Wie weit sind wir hier vom Mittelalter entfernt?
Zitat:
Wegzoll (auch Wegezoll) ist eine Abgabe der Einwohner und der Kaufleute an den Grundherrn, um die Straßen des Landes nutzen zu können. Wegzoll war besonders im Mittelalter stark verbreitet. Heute ist der artverwandte Begriff Maut geläufiger. Wegzoll musste meist an strategischen Stellen wie Brücken oder Stadttoren bezahlt werden. In Europa geht der Wegzoll auf germanische Stämme zurück, die Abgaben von Reisenden verlangten, damit sie Gebirgspassagen durchqueren durften.


Die einzige Genugtuung die wird dabei haben, ist die Gewissheit, dass wir Arbeitsplätze in den Behörden schaffen und sichern. So verschlingt in einigen Bundesländern dieser Apparat zwischenzeitlich rund 33% der gesamten Steuereinnahmen dieses Bundeslandes.

__________________
Viele Grüße,

Manfred
05.09.2011 10:34 Manfred Placzek ist offline E-Mail an Manfred Placzek senden Homepage von Manfred Placzek Beiträge von Manfred Placzek suchen Nehme Manfred Placzek in deine Freundesliste auf
Manfred Placzek
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Dabei seit: 17.02.2006
Beiträge: 6.003

Themenstarter Thema begonnen von Manfred Placzek
Lampe RE: §29 Übermäßige Straßenbenutzung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Es geht hier grundsätzlich um den demokratischen Anspruch, diesen sollte doch jeder von uns lt. Grundgesetz haben und von den Behörden vorbildlich erwarten.
Entsprechend der vorliegenden Genehmigung der Niedersächsischen Landesbehörde handelt es sich hier, wörtlich wiedergegeben -

Art: Touristische Ausfahrt durch den Harz

Der Landrat von Northeim fordert aber für den gleichen Vorgang nach 5.1.1. seines Kostentarif: Motorsportliche Gemehmigung

Motorsportliche Veranstaltung - Orienteirungsfahrt - Sondernutzung von Kreissstraßen im LK Northeim.

Was will uns der LK Northeim damit sagen:

Ein Porsche ist ein Sportwagen und eine Fahrt damit, ist immer eine Motorsportliche Veranstaltung Freude

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Viele Grüße,

Manfred
07.09.2011 12:28 Manfred Placzek ist offline E-Mail an Manfred Placzek senden Homepage von Manfred Placzek Beiträge von Manfred Placzek suchen Nehme Manfred Placzek in deine Freundesliste auf
Dirk O.
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Dabei seit: 11.10.2006
Beiträge: 484

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Hallo Manfred,
sobald man in D etwas organisiert, ist man Veranstalter. Schon sitzt man in der (Kosten-)Falle. nein Hilfe

Weiteres Bespiel: Lädt man auf einen bestimmten Platz als Treffpunkt ein, kassiert Eintritt und irgendein Teilnehmer lässt bei offener Autotür das Autoradio laufen oder packt gar eine Musikanlage für eine Platzparty aus, schon ist das eine "öffentliche Aufführung" und die GEMA wird mit einer hohen Rechnung bei dir vorstellig. Wird hingegen kein Eintritt genommen, sondern eine Spendenbox aufgestellt, kostet das Ganze nur einen kleinen Betrag an die GEMA. Also Vorsicht, der Teufel liegt im Detail.

Eine organisierte Ausfahrt zieht dann die Sondernutzungsgebühr -wie von dir beschrieben- nach sich. Deshalb ist es auf einigen Treffen üblich, nur Routenempfehlungen zu verteilen und man trifft sich rein zufällig Ja grin

Dass wir mitten im Mittelalter nono sind, ja so könnte man meinen.
Grüße, Dirk
05.09.2011 20:29 Dirk O. ist offline E-Mail an Dirk O. senden Beiträge von Dirk O. suchen Nehme Dirk O. in deine Freundesliste auf
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