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Einheitliche Ausnahmeregelungen für Umweltzonen |
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Bei einem Treffen am 23. September 2015 debattierte die Historic Vehicle Group des Europäischen Parlamentes unter dem Vorsitz von Bernd Lange
über Europäische Ansätze rund um das Thema Historische Fahrzeuge.
Schwerpunkt der Diskussion stellte der Zugang von Oldtimern zu städtischen Umweltzonen dar, der europaweit aufgrund verschiedenster
nationaler und lokaler Regelungen einem Flickenteppich gleicht. Kemal Önel von der EU-Kommission präsentierte die diesbezügliche Strategie
der Generaldirektion Mobilität und Transport, die vorsieht, mithilfe von Leitlinien den Zugang von historischen Fahrzeugen zu Innenstädten zu
vereinheitlichen. Die anwesenden Abgeordneten unterstrichen dabei vor allem die notwendige Berücksichtigung von einheitlichen Ausnahmeregeln.
Es wurde vorgeschlagen, die von der Historic Vehicle Group maßgeblich mitentwickelte Definition historischer Fahrzeuge, die Eingang in die
Gesetzgebung über periodische Überwachung fand, ebenfalls in die Leitlinien der Kommission bezüglich des Zugangs zu Umweltzonen zu
übernehmen.
Definition:
Ein Fahrzeug von historischem Interesse ist ein Fahrzeug, dass von dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung erfolgt ist, oder von einer seiner
dazu ermächtigten Stellen als historisch betrachtet wird und alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen
- sein gemäß dem einschlägigen Unions- oder einzelstaatlichen Recht festgelegter spezifischer Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt
- es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert.
Dieser Vorschlag wird nun an die Kommission gerichtet. Quelle: ADAC
__________________ Viele Grüße,
Manfred
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