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Gerichtsurteile zum Nachdenken |
Dirk O.
Klassik-Mitglied
Dabei seit: 11.10.2006
Beiträge: 484
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Gerichtsurteile zum Nachdenken |
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Hallo,
über die beiden folgenden Urteile bin ich zufällig gestolpert. Das mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis kann ich noch nachvollziehen,
das andere mit der Ablehnung des ermäßgten Einfuhrumsatzsteuersatzes auf einen MB 190 SL eher nicht.
Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Einbau eines Tuning-Chips
Wird in einen Pkw-Motor ein leistungssteigernder Chip zur Steuerung der
Motorelektronik eingebaut ("Chip-Tuning"), der das Abgasverhalten des
Motors verändert, so erlischt die Betriebserlaubnis,
wenn der Einbau des
Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und eine Betriebserlaubnis nach der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erteilt wird. Wird der Chip wieder ausgebaut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch nicht automatisch wieder auf.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis stellt einen gravierenden Mangel dar,
auf den der Verkäufer des Gebrauchtwagens von sich aus hinweisen muss. Unterlässt er dies, kann der Käufer trotz eines vereinbarten
Gewährleistungsausschlusses den Kaufvertrag rückgängig machen.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.03.2006 - 1 U 181/05, OLGR Karlsruhe 2007, 79
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Einfuhrumsatzsteuer: Oldtimer kein Sammlerstück
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Oldtimer Mercedes Benz 190 SL, Baujahr 1960, kein Sammlerstück von geschichtlichem Wert
darstellt und daher nicht zum ermäßigten Einfuhrumsatzsteuersatz aus den USA nach Deutschland importiert werden kann. Der Fahrzeugtyp dokumentiert
- so das Gericht - keinen charakteristischen Schritt in der Entwicklung des Automobilbaus und weist auch ansonsten keine mit einem vergangenen Zeitabschnitt
zusammenhängende Besonderheit auf. Außerdem existieren von den ursprünglich 250.000 produzierten Fahrzeugen noch ca. 2.500, die wie andere Fahrzeuge
gehandelt und vermietet werden.
Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 28.02.2007 - 1 K 1170/03 B Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg
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Also passt auf, dass ihr die "richtigen" Oldies reimportiert!
Grüße, Dirk
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10.09.2007 12:38 |
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Zitat: |
Oldtimer Mercedes Benz 190 SL, Baujahr 1960, kein Sammlerstück von geschichtlichem Wert |
Es ist ein deutlicher Widerspruch bei der Zuordnung bei H = Historisch
__________________ Viele Grüße,
Manfred
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10.09.2007 14:26 |
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